Beauftragte für Chancengleichheit
Gesetzlicher Auftrag / Ziele
Foto: Sandra Meyndt
Gesetzlicher Auftrag
- Überwachung des Vollzugs des Baden-Württembergischen Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Freiburg,
- Förderung der Ziele des ChancenG mit eigenen Initiativen,
- Mitwirkung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans,
- Beratung und Förderung von Frauen,
- Beratung und Förderung von Eltern und pflegenden Angehörigen.
Ziele des ChancenG
- Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes,
- Beseitigung bestehender sowie Verhinderung zukünftiger Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Familienstandes,
- bestehende Nachteile für Frauen abbauen, Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen verbessern, Erhöhung ihres Anteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
- paritätische Besetzung von Gremien mit Frauen und Männern,
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.
Eine der Kernaufgaben ist die Beteiligung bei Personalentscheidungen: Einstellung und Beförderung.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Beauftragte für Chancengleichheit durch ihre Stellvertreterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin unterstützt.
An der Universität Freiburg gibt es noch weitere Stellen, die sich gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit und Diversität einsetzen:
- Beratung für Betroffene von sexueller Belästigung und Stalking
- Hier geht es zur Gleichstellungsbeauftragten für den wissenschaftlichen Dienst nach §4 LHG.
- Menschen mit Handicap wenden sich an die Schwerbehindertenvertretung.
- Es gibt eine offizielle Beschwerdestelle nach AGG für Beschäftigte. Für Studierende gibt es ein Antidiskriminierungsreferat der Studierendenvertretung StuRA.
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist für den Inhalt der angegebenen Links nicht verantwortlich.